Presse – Erklärung der Bezirksrätin Angelika Eibl

AfD – und wieder ein Fall für den ,,Verfassungsschutz´´?

 

Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämtern für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete einen Volksbegriff, der auf das Ethnisch – Kulturelle verengt sei und daher gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Menschenwürdegarantie verstoße. Es wird so suggeriert, wer nicht dem ethnisch definierten Volk angehöre, dem wolle die AfD staatsbürgerliche Rechte oder gar elementare Menschenrecht vorenthalten oder entziehen.

Aus dieser haltlosen Verdachtskonstruktion wird die Behauptung verfassungswidriger Bestrebungen unserer Partei abgeleitet. Ihr wird das Prädikat ,,demokratisch´´ abgesprochen. Offen und regelmäßig versuchen, die im Bundestag etablierten Parteien, die sich alle vereint die ,,demokratischen´´ nennen, die AfD als ,,undemokratisch´´ zu markieren,  und so an der politischen Schädigung hartnäckig weiterzuarbeiten.                                                    Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD zum deutschen Staatsvolk aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen ethnisch – kulturellen Hintergrund  jemand hat.                                                                                                                                        Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht. Es ist ein völlig legitimes politisches Ziel, das deutsche Volk, seine Sprache und seine gewachsenen Traditionen langfristig erhalten zu wollen. Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind nur dann in einem Gemeinwesen dauerhaft garantiert, wenn dieses durch ein einigendes  kulturelles Band zusammengehalten wird und nicht in Teilgesellschaften zerfällt.                                            Die AfD hält es unbedingt für wichtig, den Erwerb der dt. Staatsbürgerschaft, dadurch die Aufnahme in das deutsche Staatsvolk, an strenge Bedingungen zu knüpfen.  Dies wären unter anderem: sprechen unserer Sprache, unsere Werte teilen, unsere Lebensweise bejahen!                                  Und nur wenn die Zahl der in Deutschland aufgenommenen und eingebürgerten Personen, die Integrationskraft der deutschen Gesellschaft nicht übersteigt, bleibt das Staatsvolk auf lange Sicht auch Träger der deutschen Kultur und Identität.

Wir wollen dem deutschen Staatsvolk auch eine deutsche kulturelle Identität über den Wandel der Zeit erhalten. Die aktuelle Masseneinwanderung, die auf einem Missbrauch der Asylgesetzgebung beruht, gilt es zu beenden. Denn dem Grundgesetz gemäß soll nur wirklich politisch Verfolgten Asyl gewährt werden. Einreise über sichere Drittstaaten muss ausgeschlossen sein. Fehlanreize zur Einwanderung in das deutsche Sozialsystem sollen beendet werden. Ich denke, die Zuwanderung muss nach dem Bedarf des deutschen Staates in quantitativer und qualitativer Hinsicht gesteuert werden und findet ihre Grenze an der Aufnahmefähigkeit der deutschen Gesellschaft. Es gibt das Recht eines jeden Volkes, seine Identität zu erhalten und zu schützen. (UN-Erklärung von Mexiko-City-1982- über Kulturpolitik).

Ich bin überzeugt, dass nur eine selbstbewusste Haltung positiver Identifikation mit der eigenen Sprache, Kultur und Nation ein attraktives Angebot an Einbürgerungswillige macht. So werden sie die Mühen der Integration mit Freude und Stolz auf sich nehmen.

Es bleibt dabei: Die AfD ist die Grundgesetzpartei. Wir verteidigen Demokratie, Rechtsstaat und unsere nationale Identität und Souveränität.

Angelika Eibl, Pleinting