Landkreiskrankenhaus Wegscheid – ein anerkanntes ,,Sicherstellungshaus´´

Nach einem Schreiben der beiden Geschäftsführer der Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen, Josef Mader und Klaus Seitzinger, an die Bezirksrätin Angelika Eibl, traf man sich gemeinsam mit dem designierten Landtagsabgeordneten Oskar Atzinger in Vilshofen zu einem ausführlichen Gespräch.

In diesem Gespräch stand das Landkreiskrankenhaus Wegscheid als anerkanntes ,,Sicherstellungshaus´´ im Mittelpunkt.

Ein mit diesem Titel versehendes Krankenhauses, wie eben hier in Wegscheid, steht für die Sicherstellung einer regionalen medizinischen Versorgung für mehr als 12.000 Einwohner der Region, die ansonsten länger als 30-Pkw-Fahrzeitminuten bräuchten um – auch im Notfall – ein anderes Krankenhaus zu erreichen.

Für die Region und die dortige Bevölkerung ist das Krankenhaus in Wegscheid deshalb unverzichtbar.

Die zunehmenden Anforderungen, Regelungen und Richtlinien z.B. des G – BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) stellen vor allem kleinere Krankenhäuser, wie in Wegscheid, vor so manches Problem.

Ein Beispiel ist die eingeführte Regelung zu Operationen von Oberschenkelhalsbrüchen, welche nun nicht mehr in Wegscheid operiert werden dürfen. Dies deshalb, weil am Krankenhaus Wegscheid das Kriterium einer Intensivstation mit mindestens 6 Betten, davon 3 Beatmungsplätze, nicht erfüllt wird. Und dies obwohl  von 2017 bis 2020  in Wegscheid über 135 derartige OP´s  durchgeführt  wurden, ohne dass auch nur ein Patient intensivpflichtig geworden ist. Dies führt zu weiteren  Einschränkungen für das Krankenhaus Wegscheid.

Diesen Weg der Gesundheitspolitik bezeichnet Angelika Eibl als gezieltes  ,,Sterben der kleinen Krankenhäuser auf Raten´´.

Schwerpunkt dieses Gesprächs war die neue Regelung des G – BA  (Gemeinsamer Bundesausschuss), wonach die Kliniken ab dem 19.05.2023 trotz der Anerkennung als Sicherstellungshaus die Regelungen für ein gestuftes System von Notfallstrukturen erfüllen müssen. Dies bereitet beiden Geschäftsführern heftige Bauchschmerzen. Denn diese neuen Anforderungen an die medizinischen Voraussetzungen führen zu Einschränkungen, ja sogar zur Bestandsgefährdung für das Krankenhaus Wegscheid. Wegscheid müsste, um die zusätzlichen Anforderungen der Basis- Notfall Versorgung zu erfüllen, ein räumlich abgegrenztes und mit eigenem neuen Personal plus Notfallmediziner bestückte zentrale Notaufnahme- Station aufbauen. Außerdem noch eine Intensiv – Station mit mindestens  sechs Betten, davon drei Beatmungsplätze.

Beide Geschäftsführer, Herr Mader und Herr Seitzinger, erklärten, dass so diese Anforderungen in einem kleinen Landkreiskrankenhaus nicht zu erfüllen sind.

Schon allein, dass dazu gehörige Pflege- Personal und 1 Notfallmediziner mit entsprechender Qualifikation, sind  nicht realisierbar.

Auch der Bedarf für eine entsprechend den vorgegebenen Kriterien vorzuhaltende Notaufnahmestation ist überhaupt nicht notwendig.

Das Krankenhaus Wegscheid beweist seit Jahren, dass die dort zu versorgenden regelhaften Notfälle auf hochwertigem Niveau und mit hoher Qualität erfolgt. Schwierige Notfälle, die z.B. einer absehbaren Intensivbehandlung bedürfen werden von den regionalen Rettungsdiensten in das nächste Klinikum gebracht.

Als ,,Sicherstellungshaus´´ erhält Wegscheid jährlich den Sicherheitszuschlag in Höhe von 400.000€. Zudem müssen bisher keine Abschläge in Höhe von 60,- Euro pro stationären Patienten gezahlt werden, was sich nun aber ab 19.05.2023 durch die neuen Vorgaben ändert.

Dem Krankenhaus wird damit ein wirtschaftliches Potenzial von 600.000€ (Sicherstellungszuschlag 400.000€ und 60,00€ Abschlag pro Patienten ca. 200.000€ pro Jahr) entzogen. Das ist für Wegscheid bestandsgefährdend.

Beide Geschäftsführer lobten besonders zwei Standortfaktoren des Krankenhauses Wegscheid:

  • die stationäre Psychosomatik und
  • die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung vor Ort und die sehr gute Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten der Region.

Das Krankenhaus Wegscheid legt bereits seit vielen Jahren wert auf standardisierte Abläufe bei der Diagnostik, Operation und Nachbehandlung von Arthrosen der großen Gelenke. Dort werden ebenfalls regemäßig künstliche  Knie, Hüft- und Schultergelenke implantiert.

Die Bedeutung als ,,Sicherstellungshaus´´ im Flächenlandkreis Passau ist für die Region ,,unentbehrlich´´.

Herr Atzinger und Frau Eibl zeigten großes Verständnis für die Sorgen und für das Bemühen, den Standort Wegscheid auf jeden Fall weiter zu unterstützen und zu fördern.

Es kann doch nicht sein, dass durch eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die medizinische Versorgung der grenznahen Bevölkerung einer ganzen Region verschlechtert wird?

Herr Atzinger, designierter Landtagsabgeordneter, versprach sich in absehbarer Zeit dahingehend zu engagieren, dass es Ausnahmeregelungen (Bayern) für die als Sicherstellungshäuser anerkannte Krankenhäuser geben sollte.

 

Vilshofen den 25.02.2022

Angelika Eibl, Bezirksrätin