Das Bezirkskrankenhaus Straubing ist eine moderne Maßregelvollzugseinrichtung, welche den gesetzlichen Auftrag hat, die Allgemeinheit vor psychisch- und suchtkranken Tätern, von denen die Gefahr erneuter Straftaten ausgeht, zu schützen. Hier werden besonders gefährliche, über einen längeren Zeitraum nicht zu lockernde ,,Patienten“ aus ganz Bayern untergebracht.
Die Bezirksräte Fabio Sicker, Robert Schregle und Angelika Eibl trafen sich hier zu einem Gespräch mit Krankenhausdirektor Thomas Klement, der Ärztlichen Direktorin und Maßregelvollzugsleiterin Frau Dr. Susanne Lausch, dem stellv. Direktor Herr Ludwig Schmid, dem Pflegedirektor Herr Michael Zehrer, dem Leiter des Sicherheitsdienstes Herrn Johann Liebl.
Die Menschen werden hier als ,,Patienten“ und nicht als ,,Insassen“ bezeichnet. Es sind nur Männer untergebracht wobei jeder ein Einzelzimmer bewohnt. Der Personalschlüssel ist gut—auf 200 ,,Patienten´´ kommen 400 Betreuende-Ärzte, Pfleger, Therapeuten und Psychologen.
In dieser Einrichtung dürfen die Menschen arbeiten und verdienen auch Geld. Es besteht aber keine Pflicht. Die Altersgruppen reichen von 18-78 Jahren, die 45-50 jährigen stellen den Hauptteil dar. Die Persönlichkeit und die Biografie des ,,Patienten“ werden respektiert.
Nach einer ausführlichen, differenzierten Diagnostik wird ein individueller Therapieplan für jeden Patienten erstellt.
Die Problematik der ,,Behandlung“ ergibt sich unter anderem aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.02.2013 zur ´´medikamentösen Zwangsbehandlung“, dass seitdem der Grundsatz der ,,Überprüfung von Zwangsmaßnahmen“ gilt, welcher dazu führen kann, dass ,,Patienten wochenlang ,, unbehandelt bleiben, weil es den Ärzten seit dieser Entscheidung nicht mehr ,, freigestellt“ ist zu entscheiden, welche Behandlung für die ,,Patienten“ angebracht ist.
Dabei stellten die Bezirksräte fest, dass manche gerichtliche Entscheidung sich als ,,Hemmschuh für die Praxis“ erweisen kann. Eine gerichtlich zeitlich verzögerte Behandlung der ,,Patienten“ kann und wird auf Dauer nicht vorteilhaft für den Behandlungserfolg sein. Dies kann nicht im Sinne des BVerfG sein. So besteht laut den AfD-Bezirksräten dringender gesetzlicher Nachbearbeitungsbedarf im Maßregelvollzugsgesetz in Bayern.
Bei einem Besuch sieht alles so leicht, freundlich und gut aus, aber man kann es spüren und erahnen, was für eine unvorstellbare Kraft, Energie, Mut und Wille für diese Arbeit von nöten ist.
Alle Hochachtung vor allen die dort jeden Tag ihren Dienst verrichten. Die Arbeit ist gefährlich, immer zu zweit oder auch mehr betreuen den jeweiligen ,,Patienten“. Schutzwesten werden getragen, Funkgeräte sind immer dabei.
Es gibt verschiedene Bereiche: z.B. der lockere Bereich- hier gehen die ,,Patienten“ in die ,,grünen Oasen“, um mit anderen zu sprechen, ein wenig frei zu sein. Möglichkeiten sich zu betätigen gibt es so einige Z.B. –Steinmetzarbeiten,-Fischerei,-Korbarbeiten,-Malerei und vieles mehr. Es entstehen dabei tolle Sachen. Im Oktober gibt es einen Herbstverkauf. Der erzielte Erlös kommt der Klinik zugute. Gute bauliche Voraussetzungen und modernste Sicherheitstechnik sorgen dafür, dass das BKH Straubing zu den sichersten forensischen Einrichtungen zählt.

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